Gemäß den Beschlüssen der Ärztekammer Niedersachsen müssen Ärzte in Praxisinformationsschriften und Internetauftritten bestimmte Pflichtangaben machen, damit keine Ordnungswidrigkeit (bis € 50.000,- Strafandrohung!) begangen wird.
Somit also meine Angaben:Ich bin Mitglied der Ärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
Die Facharztbezeichnung Chirurgie und alle weiteren Schwerpunkts- und Zusatzbezeichnungen wurden mir in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen ist einsehbar unter http://www.aekn.de
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